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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,ich wohne in einer Altbauwohnung die recht hellhörig ist und wo der Boden mit Holzbohlen ausgelegt ist wo dann nur noch ein Teppich drauf gelegt wird.
Nun sind zwei Behinderte dort eingezogen.Der Mann hat ein künstliches Bein und kann sich auch sonst nur schlecht bewegen.Die Frau ist geistig behindert und kann Gegenstände schlecht festhalten,außerdem wirft sie
Gegenstände einfach auf den Boden wenn sie damit nicht zurechtkommt und sie geht nicht sondern sie läuft immer durch die Wohnung was natürlich dafür sorgt das ich oft das Gefühl habe,das die Decke runter fällt.
Da die beiden auch noch arbeiten gehen verlassen sie meist um 07:00 das Haus,aber ab 04:30 stehen die beiden auf und dann geht der Lärm los.Gegenstände fallen
runter,sie laufen durch die Wohnung, unterhalten sich durch die ganze Wohnung usw. Leider kann ich dadurch im Urlaub oder wenn ich krank bin nicht durchschlafen.
Ich benutze zwar schon Gehörschutzstöpsel,aber das hilft auch nicht weiter.
Natürlich kann man das nicht verbieten,aber da man jetzt in meiner Firma überlegt ob wir im Zweischichtsystem arbeiten sollen,würde ich gerne wissen in wieweit der Vermieter für eine angemessene Trittschallisolierung sorgen muß,denn es
kann ja auch nicht angehen das ich keinen morgen ausschlafen kann.

MfG Markus
Stichwörter: lärmbelästigung + mieter + über

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