Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit 12 Jahren in einem Einfamilienhaus. Es wurde nicht im renovierten Zustand übergeben, und in all den Jahren wurde auch nichts am und im Haus gemacht. Kleinere Reparaturen müssen wir laut Mietvertrag selbst zahlen.

Nun sind im Laufe der Jahre einige Sachen kaputt gegangen, und da der Vermieter prinzipiell nie zahlen will, muß ich mein Recht schon genau kennen, um ihn zu überzeugen.

1. FUßBODEN
Der Fußboden im Bad (Laminat) ist an vielen Stellen durch. Der Vermieter will nicht dafür zahlen (wir dürfen es selber machen). Der Fußboden ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Meine Vermutung: er muß nicht zahlen.

2.gerissene ROLLOBÄNDER
Die meisten Fenster haben Rollos. Mehrere Rollobänder sind (im Laufe der Zeit) gerissen. Vermutung: Vermieter muß zahlen, wenn die Kosten 100 Euro übersteigen, darunter ist es eine kleinere Reparatur, die von uns getragen werden muß.

3. kaputtes CERANFELD
Das Ceranfeld ist gebrochen, funktioniert aber noch. Zwar sind wir das gewesen, aber in 12 Jahren geht schon mal was kaputt. Vermutung: wir müssen einen Teil eines neuen Ceranfeldes zahlen, aber wieviel? Und falls wir ein gebrauchtes Ceranfeld besorgen, muß der Vermieter dann auch mitbezahlen?

Ich bitte um sachkundige Kommentare! Danke.

1 Kommentar zu „Wer zahlt verschlissenen Fußboden, Rollobänder, Ceranfeld?”

capo Experte!

ad 1) Warum ist der Fussboden nicht Bestandteil des Mietvertrages?
War das Laminat nicht beim Einzug drin? Habt ihr es eingebaut?
Wenn ihr es eingebaut habt: Eure Sache, sonst Vermietersache.

ad 2) Die Grenze sind 80&#8364;, aber wenn das ein Handwerker macht, seid ihr locker drüber! Ein Gurt mit Einbau kommt ca auf 60&#8364;. Ansonsten Vermietersache! Richtig getippt. <!-- s :D --><!-- s :D -->
(Reden wir von Rolläden? oder von Jalousien?? Jal. sind eure Sache. Rolläden Vermietersache)

ad 3) Das müßte im Vertrag stehen. Wenn die Küche teil des Vertrages ist, dann schon. Aber ich schätze, dass die Küche nicht beim Einzug drin war. Vielleicht auch vom Vormieter übernommen: Eure Sache. Vermieter hat damit nix zu tun.

Alles in allem: Wenn der Vermieter nicht reagiert, Frist setzen und dann (nach Fristablauf) Handwerker beauftragen. Rechnung an Vermieter!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.