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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sommerzeit, Ärgerzeit

ich lebe in einem 5-Parteien Mietshaus mit einem sehr grossen Garten mit Laube, Teich etc... Der Hauptmieter meiner Wohnung ist meine Mutter, sie lebt allerdings bei ihrem Lebensgefährten.
Der Lebensgefährte hat wirklich viel Geld in unserem Garten gesteckt(neuen Rasen angelegt, Erweiterung der Laube...); alles mit Zustimmung der Nachbarn und hauptsächlich mit seinem[/b:ac101] Geld.
Jetzt gibt es allerdings (wie jedes Jahr zur Sommerzeit) Streit zwischen dem LG, meiner Mutter und einem meiner Nachbarn: Der LG legt seine "Gartenarbeitsbekleidung" immer in der Laube ab, womit mein Nachbar nicht einverstanden ist. Mein Nachbar hingegen feiert wirklich fast jedes WE Trinkgelage, nutzt unseren Strom (okay er zahlt eine kleine Pauschale an uns) , sämtliche Gartenwerkzeuge(die der LG gekauft hat) und ist der "Hauptnutzer" des Gartens. Wenn ich eine Feier machen will, muss ich diese dem Nachbarn 6 Wochen im Voraus ankündigen, genau sagen wieviele Leute kommen, bis wann der Spass gehen würde...; mein Nachbar taucht trotzdem auf!! Auf seinen Feiern (unangekündigt) kommt öfters die Polizei, die anderen Nachbarn beschweren sich und sind unerwünscht!!!
- Jetzt hat mein Nachbar den LG arg beschimpft und ein Platzverbot ausgesprochen, da er nicht in dem Haus leben würde. Ist dies rechtlich zulässig?
-Daraufhin haben der LG und meine Mutter angefangen, alles was sie erbaut, gesät und gepflanzt haben aus dem Garten "abzureissen". Die Kaufbelege sind noch vorhanden. Ist auch dies rechtlich zulässig?[/i:ac101][/u:ac101][/b:ac101]
Jetzt wird von meinem Nachbarn versucht, die anderen Mietparteien auf seine Seite zu ziehen und den LG und meine Mutter schlecht zu machen ("was haben die denn im Garten gemacht? Gar nichts!!Nur am Saufen und am Feiern..." ;)

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und wäre so freundlich mir diese mitzuteilen

MFG aus dem Herzen des Ruhrgebiets
Hammerschwinger
Stichwörter: Ärger + nachbarn

0 Kommentare zu „Ärger mit den Nachbarn”

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