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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mitte Mai haben mein Partner und ich einen Mietvertrag für eine Wohnung (Erstbezug) in einem Neubau abgeschlossen. Beginn des Mietverhältnisses ist der 1. Juli 2005. Momentan sieht es stark danach aus, dass der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig bezugsfertig machen kann.
Folgende Mängel sind dato (21.06.2005) festzustellen:
- Türen fehlen komplett
- keine Wasser und Stromanschlüsse in der Küche
- keine Balkongeländer
- Rolläden sind nicht installiert
- Badamaturen fehlen
- teilweise fehlen Tapeten
Der Vermieter hatte uns versprochen, die Arbeiten bis Mitte Juni fertig zu stellen, sodass wir in KW 25 mit den Aufbauarbeiten beginnen können. Bis dato ist nichts geschehen. Termine hält er nicht ein.
Wie sollen/können wir uns verhalten. Die Maklerin, die uns die Wohnung vermittelt hat, hat bereits 2 Monatsmieten Provision von uns erhalten und nun will sie nichts mehr mit der Sache zu tun haben.
Die Möbel sind bereits alle bestellt und auf die Wohnung abgestimmt. Wir können also schlecht vom Vetrag zurücktreten. Kann uns jemand etwas raten?
Vielen Dank
Stichwörter: erhebliche + mängel + neubauwohnung + einzug

1 Kommentar zu „Erhebliche Mängel beim Einzug in Neubauwohnung”

Oliver Curd Experte!

hallo,

der Vermieter hat sich laut Mietvertrag verpflichtet euch den Wohnraum ab 1.07.05 zu Verfügung zu stellen.

Also muss er die Mehrkosten die Ihr durch einen späteren Einzug habt tragen, er muss Schadenersatz leisten.

Am Besten Ihr geht da mal zum Anwalt.

mfg.
o.c

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