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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wie verhält es sich eigentlich wenn es kein Übergabeprotokoll gibt. Wer ist dann in der Beweispflicht für "angebliche" Schäden? Muss der Mieter beweisen daß er es nicht war oder muss der Vermieter beweisen daß er es war?
Stichwörter: frage + ne + Übergabeprotokoll

1 Kommentar zu „Und gleich noch ne Frage zum Übergabeprotokoll”

Oliver Curd Experte!

hallo,


der Vermieter ist Beweispflichtig.ö

mfg
o.c

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