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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und Hilfe,

bei meinem Einzug habe ich eine sog. Mietvereinbarung unterschrieben in der
lediglich steht das ich von März bis Ende August 05 für 230 Euro das sogenannte Zimmer bewohne.
Es handelt sich hierbei um einen handgeschriebenene Reisszettel mit krakliger Schrift aber dummerweise mit meiner Unterschrift.

Nun meine Frage: Ist diese befristete Mietvereinbarung überhaupt gültig wenn ich vorher ausziehen will? Ich habe noch nie von einer befristeten Mietvereinbarung gehört. Mein Vermieter besteht darauf das ich die zwei Monate die ich vorher ausziehen will bezahle.

Dazu kommt noch das ich kein Übergabeprotokoll unterschrieben habe in dem die Mängel, die ja erst nach dem Einzug auftauchten,aufgeführt sind.

Die Mängel sind:

-ein, von zwei, Dachfenster (in einem DG-Zimmer) geht nicht auf = großer Hitzestau

-die Heizung hat im Winter nur lauwarm geheizt und Zimmer war Arschkalt
(der Vermieter meinte ich habe das Fenster zu lange offen haha...)

-Das Bett ist gleich in der ersten Nacht runtergebrochen und wurde mit einer Bierkiste (!) repariert.

-Rollo geht nicht ganz auf und die Schnur (die nach einiger Zeit gerissen ist) muß ich um einen Nagel wickeln

Das Bad(-dach)fenster geht nur 5cm weit auf. usw usf....

Gutmütig wie ich bin hab ich alles mehr oder weniger über mich ergehen lassen weils ja nur für eine kurze Zeit ist. Jetzt kann ich aber kein Entgegenkommen vom Mieter erwarten und er besteht auf die vereinbarte Zeit der sog. Mietvereinbarung. Ich will aber aus dieser Bruchbude raus, sie macht mich "krank".

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort die einem unerfahrenen "Frischling" weiterhelfen kann. Danke!

6 Kommentare zu „Was ist eine Mietvereinbarung? Fristlose Kündigung?”

Deadleaf Experte!

Also.Es gibt Zeitmietverträge.Nur wurden die vor einigen Jahren abgeändert

Mieter und Vermieter können nur eine feste Laufzeit vereinbaren, wenn der Vermieter nach Ablauf dieser Mietzeit eine von 3 gesetzlich zugelassenen weiteren Verwendungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will und wenn er dies dem Mieter bei Vertragsschluss bereits schriftlich mitteilt:
1.Der Vermieter muss die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen wollen, oder
2. er muss die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen wollen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. er muss die Räume an einem zu Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen.

Der Vermieter muss dem Mieter beim Vertragsschluss einen dieser Gründe schriftlich mitteilen.Tut er dies nicht, gilt der Vertrag von Gesetzes wegen automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen[/quote:9472d]

Ich schätze mal, dass auf diesem Wisch keiner dieser 3 Punkte seht. Damit wäre der sogenannte Zeitmietvertrag hinfällig und ist wie ein unbegrenzter Mietvertrag zu sehen.
Du kannst also jetzt kündigen, aber mit 3 Monate Kündigungsfrist.Damit wärest du aber länger in der Wohnung, als mit diesem dubiosen Zeitmietvertrag.

Garlick

Danke für die Antwort. Leider ist das mit den 3 Monaten Fakt und da ist auch nichts dran zu rütteln. Ich habe aber von Sonderkündigungsrecht bzw. fristloser Kündigung gehört:

Beispiel: Der Vermieter dringt ohne Erlaubnis in das Zimmer ein (beispielsweise um Fenster zu schließen). Das war des öfteren der Fall, nur WIE weise ich so etwas nach?

oder

Wegen schwerster Ordnungsmängel kann ich die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzen. Nur was sind schwerste Ordnungsmängel?
Gehört da ein sich nicht öffnendes Dachfenster mitten im Sommer auch dazu?
Oder sind kiffende (das ist jetzt ernst gemeint) Bewohner die z.B. den gemeinsamen Gang verpesten so ein Mangel? Das ganze hier ist eigentlich ein einziger Witz!

Fristlose Kündigung wäre wohl das einzig noch Mögliche bei diesen Verhältnissen, es ist mir aber nicht ganz klar was als triftiger Grund gilt.

Danke nochmal für die schnelle Antwort.

Deadleaf Experte!

Was dein Vermieter betreibt ist klarer Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden! Falls das nochmal passieren sollte, kannst du ihm verbieten, deine Wohnung zu betreten, oder rufe gleich die Polizei wenn er es nicht einsieht! Denn er darf nicht ohne sich wenigstens 24 Std. vorher anzumelden (Grund muss er auch nennen) und mit Schlüssel schon garnicht, in deine Wohnung!!! Echt die Härte!
Und 2. darf er auch keinen Wohnungsschlüssel von dir besitzen, wenn du es nicht willst.

Sicher. Es gibt auch fristlose Kündigung durch den Mieter. Gründe müssen aber bewiesen sein z.B Gefährdung der Gesundheit wie Ungeziefer (Khapra Käfer), Schimmelpilze oder wenn die Wohnung mehrere Zentimeter unter Wasser steht.
Ich glaube das kiffende Personen kein Grund sind. Evtl. schon, wenn der Rauch direkt in deine Wohnung ziehen würde.

Mit den Mängeln kannst du keine fristlose Kündigung aufsetzen. Du muss dem Vermieter auf diese Schäden aufmerksam machen und ihm eine angemessene Frist setzen, damit er diese beheben kann.
Ist diese Frist abgelaufen, ohne das die Schäden beseitigt sind, kannst
du entweder die Miete mindern oder was besten ist, auf seine Kosten eine Fima bestellen, die dann diese Schäden beseitigt.

Das ist, denke ich, dass einzige wo eine Möglichkeit besteht um aus dem Mietverhältnis direkt rauszukommen.Falls er nochmal es wagen sollte, in deine Wohnung einzudringen, vllt. eine Videokamera mitlaufen lassen, oder die Nachbarn als Zeugen holen.[/color:19b89]
[quote:19b89]Eine fristlose Kündigung ist Möglich, wenn der Vermieter unbefugt die Wohnung mit einem Zweitschlüssel betritt (LG Berlin WM 99, 332)[/quote:19b89]

Bei der Durchsetzung der fristlosen Kündigung, kannst du sogar Schadensersatz fordern. Umzug, Anwaltskosten und ggf. Makler usw.

Garlick

Danke Deadleaf,

habe heute eine fristlose Kündigung geschrieben. Er hat mir tatsächlich vorenthalten das er einen Zweitschlüssel besitzt und aufgrund der Tatsache das er die Wohnung betreten hat ohne mein Einverständnis macht die Sache nun rel. einfach für mich.

Ich kann euch sagen das hier wirklich eine gnadenlose Abzocke betrieben wird und das auch noch mit Leuten die dann verzweifelt eine Wohnung suchen (denn verzweifelt muß man sein um hier einzuziehen).

Mein VM macht zwar einen auf dumm und verkauft mich auch dafür aber dank deiner Unterstützung komm ich heil aus der Schoße raus.

Danke nochmal für die Hilfe!!!

Garlick

Die Sache mit der fristlosen Kündigung gestaltet sich anscheinend doch nicht so einfach wie ich gedacht habe. Es existiert zwar ein Urteil über einen Fall indem der Mieter das Recht auf fristlose Kündigung zugestanden bekommen hat, weil der Vermieter einfach die Wohnung betreten hat.

LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB

Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, welche die Kündigung rechtfertigt.


Jedoch ist dies speziell auf diesen einen Fall zu beziehen und kann anscheinend nicht allgemein gültig gemacht werden.
Es ist also von Ort zu Ort verschieden gehandhabt und man muß neu klagen.
Da dies jedoch mit Prozesskosten verbunden ist überlege ich mir dies lieber zweimal. Schade eigentlich.

Darwin

Hmm...

Teste es doch einfach.

Kündige Ihm unter Berufung auf dieses Urteil
LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB

Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, welche die Kündigung rechtfertigt.

genau mit diesem Wortlaut.

Entweder er ist eingeschüchtert (er kann nicht wissen, dass es sich hierbei nicht um ein Grundsatzurteil handelt) oder er erkennt die Kündigung nicht an.
In dem Fall ist es dumm gelaufen und du musst fristgerecht Kündigen.
Aber ich denke nicht das es vor Gericht enden wird.

Gruß Darwin

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