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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nachbar beschwert sich über angebliche Geruchsbelästigung der kaninchen.Sie sind in Kaninchenstallungen artgerecht untergebracht.Vorher mussten wir die Hühner abschaffen,weil sie stinken,hat er gesagt.Unser Vermieter wollte keinen Ärger haben und hat deshalb von uns verlangt diese abzuschaffen.Und wieder hat dieser Nachbar mit unserem Vermieter gesprochen,mit uns redet er darüber nicht,und verlangt von ihm das wir die Tiere abschaffen.Wir wohnen auf dem Dorf und sind schon mit Hund und Kaninchen dort eingezogen.Unser nachbar ist erst später dazu gezogen und sucht nur Ärger.Ich muss dazu sagen,unser Vermieter ist nicht sein Vermieter,ausserdem ist sein Balkon höher gelegen und etwa 7-8 Meter von den Kaninchenstallungen entfernt.Gestern hat er wieder behauptet das der Mist stinkt,wir wohnen auf dem Dorf.Er ist Rentner,war Stadtmensch und sucht nur Ärger mit den Nachbarn.Andere Nachbarn hat er auch schon belästigt.

1 Kommentar zu „kaninchenhaltung im garten von mietswohnung”

Deadleaf Experte!

Hallo
Was sagt euer Mietvertag? Ist dort was geregelt was Tierhaltung angeht?
Da ihr schon mit Tieren eingezogen seit, kann der Vermieter nicht sagen, dass plötzlich die Tiere weg sollen.
Die Hühner hätten auch bleiben können, vllt. noch ein Hahn dabei. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Hähne: Ein Hahn darf grundsätzlich krähen, zumindest im ländlichen Bereich. Anders in Wohngebieten, hier kann frühmorgendlich bzw. nächtliches Krähen verboten werden. Gerichte können "Krähzeiten" festlegen <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> [/quote:bbc3d]

Zu deinen Kaninchen
Tierhaltung in der Wohnung[/b:bbc3d]
Kleintiere: die in einem Käfig leben, z. B. Zwergkanichen, Ziervögel, Meerschweinchen, Chinchillas u.s.w. , darf der Mieter immer halten. Sowas gehört zum vertragsmäßigem Gebrauch. Auch wenn im Mietvertrag die Tierhaltung verboten oder von der Erlaubnis des Vermieters abhängig ist, gilt das nicht für diese Kleintiere.[/quote:bbc3d]

Konnte aber nichts speziell über Tierhaltung im Garten finden. Aber ich gehe davon aus, dass der Garten auch zum Wohnraum gehört, weil er auch gemietet wurde.
Mieterverein oder ein Anwalt kann euch genauere Auskunft geben.

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