Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo forum,

letztes jahr haben wir die miete wegen mängeln gekürzt
und auch die nebenkostenabrechnung für das vorjahr angezweifelt,
diese kosten auch nicht bezahlt.

im juni 2004 hat unser vermieter daraufhin wegen der zahlung geklagt
diese wurde am 23.5.2005 vollumfanglich stattgegeben, das urteil wurde
uns aber bisher noch nicht zugestellt.

bereits im nov. 2004 hat er dann räumungsklage wegen dieser
zahlungsrückstände eingereicht, diese wurde uns im januar 2005
zugestellt.

der termin zur güteverhandlung ist jetzt am 14.7.



meine frage:
können wir die räumung noch abwenden, wenn wir sofort nach zustellung
des urteils den geforderten betrag komplett überweisen?


mein (neuester) kenntnisstand: man hat 1 monat nach zustellung der räumungsklage zeit, die rückständige miete zu bezahlen.
nur: zustellung war im januar, da haben wir uns noch über den
betrag gestritten! der verhandlung dazu war ja erst am 23.5.

einer zahlung vor dem gütetermin steht nichts im wege, allerdings
wollten wir das urteil noch abwarten - aber die zeit wird langsam knapp.


was tun??? was kann passieren ???



danke vorab für hinweise & tipps
Stichwörter: gütetermin + räumungsklage

0 Kommentare zu „räumungsklage - was tun beim gütetermin”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.