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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

es ist so dass ich in wenigen Wochen mit meiner Freundin zusammenziehe und wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht und Unterschrift erhalten haben.
Wir ziehen zum ersten mal zusammen in eine eigene Wohnung und fühlen uns von dem 12 Seitigen Vertrag erschlagen...
Die Wohnung ist dennoch sehr schön und wäre für uns schon optimal.
Zudem suchen wir schon sehr lange...
Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht genau bescheid wissen so auch okay sind.
Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:

1) [...]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch zwei Personen.
Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche Besichtigung.

Ist soweit üblich oder?


2) Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbes. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- u. Kocheinrichtung, Fenster u. Türverschl. sowie Rolläden.

Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.


3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung entdecken? Pech gehabt?


4)[...]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.

Wird normal sein!?


5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende Versorgungsverträge abzuschliessen.

Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?


6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei.
Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen.

Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.


7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung.

wie oben...



Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen interessieren.

Vielen vielen Dank!
Stichwörter: klauseln + mietvertrag + newbie + folgenden + fragen

0 Kommentare zu „Newbie hat Fragen zu folgenden Klauseln im Mietvertrag”

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