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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem:

Unsere Mietzeit lautet im Vertrag wie folgt:

1.
c) Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit [/b:9dd29] abgeschlossen, wegen (Das wegen wurde vom Vermieter weg-gexxxt)

Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag um einen Zeitmietvertrag handelt oder ist sehe ich das falsch?

Bei einem Zeitmietvertrag muss man ja die Frist einhalten. Wir möchten jetzt aber früher ausziehen und ich habe im BGB den § 575 gefunden.

Greift dieser Paragraph in unserem Fall?
Da der Vermieter ja keinen Grund der Befristung angegeben hat.


Über eine schnelle Beantwortung würde ich mich sehr freuen,

MfG
Stichwörter: dies + dringend + zulässig

3 Kommentare zu „Dringend!! Ist dies zulässig?”

Tomraid Experte!

Hallo Sunshineve,

ist denn überhaupt eine bestimmt Zeit im MV festgehalten worden?

Sieht mir nicht danach aus.

Dann kann man davon ausgehn, dass dieser Vertrag nicht korrekt ist und das ein unbefristeter MV ist.

Also dann 3 Monate Kündigungsfrist

MfG

Sunshineve

Hallo Tomraid,

vielen Dank für Deine Antwort.

Doch es ist eine Zeit eingetragen, weiß auch nicht, warum ich sie nicht angegeben habe.

Es steht drin:

c) Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen[/b:0ba2c], wegen (Das wegen wurde vom Vermieter weg-gexxxt)

Es beginnt am 01.11.2003 und endet am 31.10.2006, wenn es nicht verlängert wird.

Ist das jetzt ein Zeitmietvertrag oder nicht?

In dem Mietvertrag gibt es nämlich noch einen Punkt d)

und da steht:

d) Dieses Mietverhältnis ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB....

Aber der Vermieter hat c) angekreuzt und ich weiß jetzt nicht um welche Art von Vertrag es sich handelt. Und wenn es ein Zeitvertrag ist, fehlt meiner Meinung nach der Grund der Befristung.

Ich danke Dir für Deine Hilfe,

liebe Grüße,

Sunshineve

Baerchichi aktiver Benutzer

Habe das selbe und nach 3 maligen nachfragen auch bei dem Mieterschutzbund ist die Befristung ohne Angabe von Gründen hinfällig. Also 3 Monate Kündigunsfrist zum Monatsende, ganz normal.

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