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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo beinander,

folgendes Problem: meine Freundin hat eine vorübergehende Kündigungsausschluß - Klausel von 2 Jahren im Mietvertrag unterschrieben. Inzwischen hat sich die Lebenssituation etwas geändert: sie will mit mir, ihrem Lebensgefährten *g* zum 1.10. in ein Einfamileinhaus ziehen, samt mehreren Haustieren - das ganze aus Platzgründen und zur schlichten Steigerung der Lebensqualität. Der neue Mietvertrag ist bereits unterschrieben.
Ihre Vermieterin war davon nicht begeistert, akzeptierte aber, wenn sie einen Nachmieter findet. Nun akzeptiert sie jedoch die Nachmieter nicht.
Welche Möglichkeiten haben wir, sie aus der Wohnung rauszubekommen mit ordentlicher Kündigungsfrist (zeitliche Überlapung wird sich da nicht vermeiden lassen und ist auch kein Problem)?
Bis jetzt bin ich im Internet nicht wirklich fündig geworden, was als außerordentliche Gründe für eine vorzeitige Kündigung bei dieser Art Mietvertrag herangezogen werden kann. Deßhalb auch diese Frage: das Zusammenziehen in eine größere Wohnung, da die bisherigen Lebensumstände so nicht mehr gegeben sind und die Situation für uns beide (und natürlich die mittlerweile hinzugekommenen Haustiere) kaum noch als erträglich zu bezeichnen ist - gilt so etwas als außerordentlicher Grund, früher aus dem Mietvertrag herauszukommen?
Und noch ne Frage weil es gerade so schön ist: Bei der alten Wohnung handelt es sich um ein 30m² - Arppartement. Sind Kündigungsausschlußklauseln auch bei dieser Wohnungs"größe" rechtlich in Ordnung oder anders herum: räumt die deutsche Rechtssprechung Vermietern tatsächlich ein, den Mieter durch eine solche Klausel bis zu 4 Jahre (!!) in einem solchen Gehege festnageln zu können? (Dann muß ich nämlich langsam ernsthaft darüber nachdenken in ein Land zu ziehen, wo die bürgerliche Freiheit nicht gar so arg mit Füßen getreten wird)

Freundliche Grüße
Frank

Nachtrag: habe gerade festgestellt daß kaum einer den Beitrag lesen wird, wenn er als normal eingestuft ist, ich nehme mir daher die Freiheit die Dringlichkeit hochzuschrauben..is ja auch dringlich, in 2 Monaten bringt mir Hilfe da nicht sehr viel

2 Kommentare zu „Kündigungsausschluß - Klausel im Mietvertrag”

Tomraid Experte!

Hallo du,

deine dringlichkeit kommt auch so an <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Nee du, da kannste nix machen ausser einen solventen Nachmieter zu suchen.

Inserat in der Zeitung und ab die Post.

Du musstest vorher wissen worauf du dich da einlässt. Das nennt man Vertragsfreiheit und Vertragsrecht. Auch wenns mal schmertzt.

MfG

Gast Experte!

*heul*

na dann schau ma einfach weiter. Leider versteht die gute Dame unter "solventer Nachmieter" jemanden, der ein Mindesteinkommen von 2500 € auf die Hand hat - und mal ehrlich: wer zieht mit diesem Gehalt in so ein Mini - Kamuff? Aber seis drum, danke Dir auf jeden Fall für Deine Antwort.

Grüße
Frank

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