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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. In der Aufschlüsselung der NK werden Kosten zur Wartung etc für den Fahrstuhl berechnet. Da der Fahrstuhl aber nur im Vorderhaus ist, ich im Hinterhaus wohne, nutze ich den Fahrstuhl natürlich nicht, habe nicht einmal einen Schlüssel dafür. Muß ich mich tatsächlich an den Kosten für den Fahrstuhl beteiligen?
Stichwörter: mitbezahlt + muß + fahrstuhl

0 Kommentare zu „Fahrstuhl muß mitbezahlt werden?”

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