Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen jetzt seit Januar 05 in der Wohnung. Jetzt habe ich gehört, dass man erst nach Minimum 1 Jahr renovieren muss.

Wenn ich also vorher ausziehe muss ich gar nicht renovieren?

Wir haben die Tapeten so übernommen, wie sie der Vermieter hinterlassen hat. Er hat bei Auszug nicht gestrichen.

Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Jedoch hat der Vermieter handschriftlich in die "sonstiges" Zeile "Streichen bei Auszug auf Wunsch des Vermieters" geschrieben.

Müssen wir streichen??
Stichwörter: auszug + jahr + streichen

0 Kommentare zu „Streichen bei Auszug nach 3/4 Jahr ?????”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.