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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe unserem Vermieter heute ein Schreiben zukommen lassen, Aufstellung der Mängel. Sie kennen diese Mängel und wollten diese auch beheben (mündliche Zusage). Nachdem nun 4 Wochen vergangen sind und nichts unternommen wurde, tat ich es nun schriftlich, mit einer Frist von 14 Tagen und das wir uns das Recht vorbehalten, die Miete zu kürzen. Auf Beleg für Mietüberwiesung steht auch "unter Vorbehalt"

zu den Mängeln:

- Feuchtigkeit und Geruchsbelästigung im Treppenhaus (ist im Haus)
- Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Keller (kann dort nichts abstellen)
- Feuchtigkeit und Putzabfall Garage (dies ist die Innenwand zum Haus)
- Fußboden im Wohnzimmer senkt sich (an Fensterfront)-- das ist ein Anbau
- Warmwasser setzt erst nach mehr als 30 sec ein, hat auch dann keine 40 Grad


Mit wieviel kann ich dann die Miete kürzen, wenn sich nach den 14 Tagen nichts tut?
Danke *Jana*
Stichwörter: gerechtfertigt + minderung + welche

3 Kommentare zu „welche Minderung ist gerechtfertigt?”

Tomraid Experte!

Hallo Jana,

deine Frist zur Mängelbeseitigung bis 14 Tg. angemessen.

Bedenke nur, dass im Schreiben dein Mietminderungsbegehren auch klar zum Ausdruck kommt.

Nach den 14 Tg. würde ich nochmal eine Nachfrist setzen und danach ca. 30% von der Kaltmiete in Abzug bringen.

Die Mietminderung würde ich jedoch auf ein separates Konto aufbewahren.

Ob diese Mietminderungen alle berechtigt sind...behaupte ich hier mal NEIN.

Denn wird die Garage von euch genutzt?

Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung...hier sind besondere Regelungen zu beachten. Welche Gerüche?

Senkt sich der Boden extrem? Das ist sehr wichtig. Anzeigepflicht des Mieters an Vermieter....Bausubstanz bedenklich! Hier scheint die Bodenschwelle angefault zu sein!

Schimmelbildung im Keller...ui ui das kann ein Hausschwamm sein! Bitter bitter für den Eigentümer! Wenn der in eurem Keller ist, dann gute Nacht!

Also ich würde empfehlen auszuziehen!

MfG

*Jana* aktiver Benutzer

Hallo Jana,

deine Frist zur Mängelbeseitigung bis 14 Tg. angemessen.

Bedenke nur, dass im Schreiben dein Mietminderungsbegehren auch klar zum Ausdruck kommt.
hab ich gemacht[/color:25692]

Nach den 14 Tg. würde ich nochmal eine Nachfrist setzen und danach ca. 30% von der Kaltmiete in Abzug bringen.

Die Mietminderung würde ich jedoch auf ein separates Konto aufbewahren.
[color=darkred:25692]sollte nicht das Problem sein[/color:25692]

Ob diese Mietminderungen alle berechtigt sind...behaupte ich hier mal NEIN.
[color=darkred:25692]wieso das denn?[/color:25692]

Denn wird die Garage von euch genutzt?
[color=darkred:25692]ja wird sie. Die rechte Wand grenzt ans Haus und die vermuten, dass da vielleicht ne Leitung defekt ist, Gäste-WC[/color:25692]

Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung...hier sind besondere Regelungen zu beachten. Welche Gerüche?
[color=darkred:25692]gehört zur Wohnung, die Treppe ist im Haus (2 Etagen). Durch die Feuchtigkeit riecht es im Treppenhaus, modrig[/color:25692]

Senkt sich der Boden extrem? Das ist sehr wichtig. Anzeigepflicht des Mieters an Vermieter....Bausubstanz bedenklich! Hier scheint die Bodenschwelle angefault zu sein!
[color=darkred:25692]wir haben an dem Anbau (wurde vor ein paar Jahren nachträglich gemacht, auf Wunsch irgendwelcher Vormieter) teilweise einen Unterscheid von 3-5 cm, Möbel stehen alle schief[/color:25692]

Schimmelbildung im Keller...ui ui das kann ein Hausschwamm sein! Bitter bitter für den Eigentümer! Wenn der in eurem Keller ist, dann gute Nacht!
[color=darkred:25692]au backe und wir haben ein Kleinkind[/color:25692]

Also ich würde empfehlen auszuziehen!
[color=darkred:25692]den Vorschlag haben die uns heute auch gemacht. Wollen auch die Kosten übernehmen.
Welche Kosten kann ich denn hier "verlangen", buw. was MÜSSEN die mir alles bezahlen?[/color:25692]

MfG[/quote:25692]

*Jana* aktiver Benutzer

@tomraid, kannst du mir dazu noch was sagen, speziell meinen letzten Satz?
Danke

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