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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus, 1.Stock.Über uns ist ein ungenutzer Dachboden, der nicht inhalt des Mietvertrages ist. Seit 6 1/2 Jahren lagern wir dort aber mit Einverständnis des Vermieters unsere Winter bzw. Sommerreifen. Als wir jetzt aus dem urlaub kamen, war auf der Klappe zum Dach plötzlich ein Schloß und unterhalb alles verdreckt ( Schuhe, Schrank, Fussmatten ) etc. Ein Brief von unserem Vermieter im Briefkasten, das wir innerhalb von 4 Wochen unsere beiden 500 l Aquarien abschaffen sollen, die auch mit Einwilligung des Vermieters seit 6 1/2 Jahren dort stehen. In dem Brief kein Wort wegen dem Dachboden.
Angeblich ist er jetzt im Urlaub. Es gab noch nie Probleme , wir verstehen das absolut nicht.
Das Einzige, worüber wir mal gemeckert haben, war das er an 2 Tagen in der Mittagsruhe gehämmert und gebohrt hat für ca. 2 Std, da haben wir gefragt, ob er das nicht außerhalb der Mittagszeit machen könnte, immerhin haben wir ein kleines Kind.
und ich denke ein vermieter muss sich doch auch an die Ruhezeiten halten, vorallem wenn es sich nicht um wichtige Arbeiten handelt. Oder dies zumindest ankündigen, oder sehe ich das falsch ?

Viele Grüße, Britta Mueller
Stichwörter: eingeschlossen + vermieter + eigentum

1 Kommentar zu „Unser Vermieter hat unser Eigentum eingeschlossen”

Tomraid Experte!

Hallo Frau Müller,

erstmal auf die Herausgabe aller Privatgegenstände auffordern.

Fristsetzung....wenns schlimm wird und Probleme kommen.....Klageandrohung auf Herausgabe der Sachen.

Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung enthalten. Sind dort keine, dann kann man da nichts machen.

Kommt ja nicht oft vor oder?

MfG

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