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Reparatur der Heizung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Reparatur der Heizung
Die Vereinbarung im Mietvertrag, daß der Mieter die Heizung zu warten und instand zu halten hat, schließt Instandsetzungsansprüche des Mieters nicht aus.
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2000, Aktenzeichen: 64 S 328/00.
Die Vereinbarung im Mietvertrag, daß der Mieter die Heizung zu warten und instand zu halten hat, schließt Instandsetzungsansprüche des Mieters nicht aus.
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2000, Aktenzeichen: 64 S 328/00.
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