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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit kurzem HartzIV "Empfäger" und lebe in einer 3-Zimmerwohnung. Da ich geschieden bin und Vater einer Tochter bin benötige ich aus meiner Sicht diese Wohnung.
In einemArtikel der Zeitschrift "Die Zeit" vom 30.06.2005 las ich, dass Schreiben der Agentur fürArbeit, in dem auf die zu hohen Mieten hingewiesen und darin aufgefordert wird sich eine kleinere und billigere wohnung zu suchen, nur hinweise und nicht rechtskräftig sind.
Des Weiteren habe ich in Erfahrung gebracht, dass in meinem Lankreis Traunstein nur Heiz- und Nebenkostenpauschalen genehmigt werden, egal wie hoch die Tatsächlichen Kosten auch sein mögen. Tatsächlich diesbezüglich höher anfallende Kosten werden NICHT erstattet.
Es gibt im Sozialgesetzbuch einen Paragraphen der dies regelt. Zu diesem § gibt es eine Durchführungsverordnung in der genau steht das diese Kosten in VOLLER Höhe zu zahlen sind. Leider ist mir nicht mehr in Erinnerung um weche Paragraphen es sich hierbei handelt.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese Fragen beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Stichwörter: hartz + miete + mietrecht

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