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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kündigung aus wichtigem Grund, Untervermietung

1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt nur dann zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie zeitnah zu der ihr zugrunde liegenden Vertragsverletzung erklärt worden ist.

2. Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter dann nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen: 10 U 105/01 (nicht rechtskräftig) - ZMR 2003, S. 177.

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