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Sondervergütung für Verwalter

Die Bestimmung, dass eine pauschale Sondervergütung für den Fall "Veranlassung von Klagverfahren bei Zahlungsrückstand, zahlbar vom säumigen Eigentümer" erhoben wird, in einem formularmäßigen Verwaltervertrag ist wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2003 - Aktenzeichen: 3 Wx 364/02.
Stichwörter: sondervergütung + verwalter

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