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Kostenverteilung für Mängelbeseitigung

Stellt sich heraus, dass die in einer Wohnungseigentumsanlage eingebrachte Feuchtigkeitsisolierung von Anfang an nicht fachgerecht eingebracht war, fallen die Sanierungskosten beim Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung auch dann allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Last, wenn der Eigentümer des oberen Teileigentums vor Bildung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Mitglied einer Bauherrengemeinschaft den Einbau der Isolierung gesondert in Auftrag gegeben und bezahlt hat.

OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2001 - Aktenzeichen: 16 Wx 153/01

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