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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter will, dass der Mietvertrag ab 01.06.2004 gilt, jedoch sind noch reparaturen (Küche und Bad) zu machen, und renovieren muss ich schliesslich auch noch...
Sollte ich erst zum 01.07. einziehen wollen, bekomme ich die schlüssel erst 3 werktage vorher zum einzug, die wohnung steht aber leer - was soll ich nun tun, gibt es fristen zwischen übergabe und einzug? sonst müsste ich nämlich doppelmiete bezahlen, und das kann ich nicht

Danke schon mal für Eure Antworten!
Stichwörter: einzug + frist + schlüsselübergabe + zw

1 Kommentar zu „Frist zw. Schlüsselübergabe und Einzug”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie haben erst das Recht auf die Schlüssel, wenn sie Zahlen.
3 Werktage vorher ist doch ok.
Um die Doppelmiete kommen sie wohl nicht rum.

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