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Geld vom Finanzamt zurück

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien gibt es zwar kein Geld von der Krankenkasse, dafür aber vom Finanzamt. Das Finanzgericht in Hamburg urteilte, dass Medikamente wie Nasenspray oder Kopfschmerztabletten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen (II 90/9 8) . Voraussetzung: Der Arzt muss seinen Patienten die medizinische Notwendigkeit der Medikamente attestieren und zwar vor deren Kauf.



Fristgerecht

Auf die Post ist Verlass. Das hat vor kurzem das Bundesverfassungsgericht klargestellt (1 BVR 762/99). Nach Ansicht der Verfassungshüter genügt es, einen Einspruch einen Tag vor Ablauf der Frist abzuschicken. Erreicht der Brief den Empfänger nicht rechtzeitig, darf das nicht zu Lasten des Absenders gehen.



Weiterbildung senkt Steuern

Wer sich im Ausland beruflich weiterbildet, braucht sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, er habe Ferien gemacht. Der Fiskus muss die Kosten der Fortbildung als steuernmindern anerkennen. Es sei denn, die Finanzbeamten können beweisen, dass der Steuerzahler die Zeit am Pool statt im Seminarraum verbracht hat. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (RS C-55/9 8) .
Stichwörter: finanzamt + geld + zurück

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