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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub

Ein Arbeitnehmer hat auch im Erziehungsurlaub Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen. So entschied das Bundesarbeitsgericht, nachdem ein Pilot geklagt hatte, weil seine Fluggesellschaft ihm während seines zweijährigen Erziehungsurlaubs kein Urlaubsgeld zahlen wollte. Begründung: Beim Urlaubsgeld handele es sich um eine arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung, die dem Piloten während des Erziehungsurlaubs mangels Arbeitsleistung nicht zustehe. Das Gericht war anderer Auffassung: Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld sei das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und nicht ob der Arbeitnehmer Arbeitsleistung erbringe oder nicht. Das Urteil ist jedoch nur für diesen Tarifvertrag gültig und kann nicht auf alle tarifvertraglichen Regelungen übertragen werden. BAG, Az. 9 AZR 225/99.

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