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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

meine Eltern haben Ihre Mietwohnung per Einwurfeinschreiben gekündigt. Zugestellt wurde die Kündigung lt Deutscher Post am 3.8.2005. Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) argumentiert mit Eingangsstempel (4.8.) und beharrt auf um einem Monat verlängerter Kündigungsfrist.

Was tun?
Danke im Voraus!!!
Stichwörter: einwurfeinschreiben

5 Kommentare zu „Einwurfeinschreiben”

Susanne Experte!

Natürlich gilt der Tag der Postzustellung.
Der sog. "Eingangsstempel" ist Firmenintern! Die Sekretärin braucht nur am 3. Urlaub gehabt zu haben-schon haben Sie einen Eingangsstempel vom 4.
Die Argumentation ist doch sehr schwach. Sehen Sie zu, die Wohnung fristgerecht zu übergeben. Dann darf die Gesellschaft auf die ausstehende 1 Miete, auf die sie meinen Anspruch zu haben, auch klagen.
Netter Trick-kann es sein, dass dort schon mehrere Wohnungen leer stehen?

Gast Experte!

In der Sache selbst habe ich jetzt erst mal die Kopie des Auslieferungsnachweises an die Wohnungsbaugesellschaft gefaxt.

Und selbstverständlich stehen dort viele Wohnungen frei...

Es ist schaurig: Falls es jemanden interessiert, die Geschichte in Kurzform:

- Wohnung über meinen Eltern steht monatelang leer
- Vermietung der Wohnung an eine Organisation für betreutes Wohnen
- Einzug einer psychisch Erkrankten im Mai
- Permanente Ruhestörungen inkl. Polizeieinsatz bis Ende Juni, mündliche Beschwerden bei Hausmeister
- In den Keller wurde uriniert
- Ende Juni kapitaler Wasserschaden in der Wohnung über meinen Eltern
- In der Wohnung meiner Eltern Hausrat Decken- und Wandbeläge zerstört (Mutter hat keine Hausrat... grrrrr)
- Mietminderung von 30% wurden akzeptiert <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
- professionelle Trocknung ca. 5 Wochen durch die Wohnungsbaugesellschaft "verschleppt"
- Selbstverständlich weitere Ruhestörungen
- Bedrohung anderer Nachbarn durch Lebensgefährten der psychisch Erkrankten
- Schriftliche Beschwerden ohne Erfolg
- Resigniert und gekündigt
- Kündigung angeblich nicht fristgerecht eingegangen

Heute z.B. hat die Kripo den Lebensgefährten der psychich Erkrankten Nachbarin in Handschellen abgeführt; ich möchte gar nicht wissen, warum...

Susanne Experte!

Naja, könnte auch anders zurückschlagen:

Arzt des Vertrauens aufsuchen und auch einen auf Psyche machen-natürlich ausgelöst durch den Stress mit den Obermietern! (das mit der Kripo war das Sahnehäubchen-Mutti hat inzwischen Verfolgungswahn und stellt sich vor, es war der Kettensägenmörder, der da abgeführt wurde)
der Arzt muss das Ganze nur attestieren:
ausserordentlich fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und innerhalb von 2 Wochen ausziehen...
..braucht man natürlich auch harte Nerven für

Gast Experte!

Hallo Susanne (Danke erstmal) und alle anderen,

Ich habe gestern den Auslieferungsbeleg des Einwurfeinschreibens an die Wohnungsbaugesellschaft gefaxt, auf dem der 3.8. belegt ist. Dennoch wird der Beleg nicht akzeptiert.

Unter http&#58;//www&#46;mieter-themen&#46;de/modules&#46;php?name=News&amp;file=article&amp;sid=171[/url:148a1] finde ich folgende Hinweise:

[i:148a1]
Will der Mieter kündigen oder der Vermieter die Miete erhöhen, muss die rechtsverbindliche Erklärung auch nachweislich beim Vertragspartner ankommen. Der Brief gilt als zugegangen, wenn er im Machtbereich des Adressaten landet – sprich im Briefkasten. So kann er unter normalen Umständen Kenntnis nehmen von der Willenserklärung.[/i:148a1]

[i:148a1]Aber auch das Einwurf-Einschreiben – die Post dokumentiert die Auslieferung – bestätigt die Ankunft. Der Auslieferungsbeleg hat aber nur eine begrenzte Beweiskraft. Er beweist, dass die Sendung im Hausbriefkasten bzw. im Postfach gelandet ist. Es beweist nicht, dass es dem Empfangsberechtigten ausgehändigt worden ist.[/i:148a1]

Habe ich jetzt immer noch ein Problem?

Gast Experte!

Entschuldigt, wenn ich nerve ... ich würde ja gerne mitlachen... aber beim Recherchieren im Internet finde ich auch solche Hinweise zum Auslieferungsnachweis:

"Die Zusendung eines Einwurfeinschreibens begründet selbst dann keine tatsächliche Vermutung für seinen Zugang, wenn der Eingang beim Empfangspostamt bewiesen ist."
LG Potsdam, Urteil v. 27.07.00, Az.: 11 S 233/99

Gerade bei der Abgabe sog. empfangsbedürftiger Willenserklärungen, also bei der Erklärung von Kündigungen, Widersprüchen, Anfechtungen und sonstigen Gestaltungsrechten, ist oftmals von entscheidender Bedeutung, ob der Zugang der Erklärung nachgewiesen werden kann.

Ein Mieter hatte die Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter durch sog. Einwurfeinschreiben der Deutsche Post AG ausgesprochen. In Prozess bestritt der Vermieter die Kündigung erhalten zu haben und machte die Zahlung weiterer Mieten wegen der angeblich nicht erfolgen Beendigung des Mietverhältnisses geltend.

Der insoweit beweispflichtige Mieter versuchte erfolglos, den Zugang der Kündigung dadurch zu beweisen, dass er die Kündigung durch sog. Einwurfeinschreiben bewirkt habe.

Im Verfahren stellte sich nämlich heraus, dass die Handhabung der Post bei Einwurfeinschreiben nach Auffassung des in zweiter Instanz mit dem Fall befassten Landgericht Potsdam keinen sicheren Rückschluss darauf zulasse, dass der Brief den Empfänger auch wirklich erreicht habe. Der dem Einwurfeinschreiben beigefügte Auslieferungsbeleg wurde nämlich noch im Empfangspostamt am Wohnsitz des Vermieters abgetrennt und ausgefüllt, bevor das Einwurfeinschreiben dann wie eine ganz gewöhnliche Sendung ausgetragen wurde. Naturgemäß konnte sich die Zustellerin der Post nicht mehr konkret daran erinnern, gerade den bewussten Brief ausgetragen zu haben.

Dadurch wurde dem Mieter der Nachweis, dass der Brief dann auch tatsächlich in den Briefkasten des Vermieters gelangte, unmöglich gemacht. Der Mieter verlor den Prozess.
[/quote:90657]

Nur noch mal als Detail, die Zustellung erfolgte nicht in den Briefkasten, sondern in das Postfach der Wohnungsbaugesellschaft. Im Internet-Portal der Deutschen Post ist folgender Status abrufbar: "Die Sendung wurde im Postfach des Empfängers benachrichtigt und von diesem am 3.8.2005 abgeholt."

Hilft das? Ich suche letztlich nur nach einem Urteil, auf das ich in einem Schreiben Bezug nehmen kann.

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