Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle,

ich habe eine dringende Frage:
Bin seit dem 01.02.1998 zur Miete. Laut Vertrag auf 3 Jahre befristet.
Der Mietvertrag wird jeweils schriftlich vom Vermieter um 1 Jahr verlängert. Dies passierte immer stillschweigend.

Nun habe ich eine gewaltige Mieterhöhung am 25.08. erhalten. Die Erhöhung soll zum 01.12. in Kraft treten. Ich soll bis 30.09. dem zustimmen.
Die Erhöhung begründet sich mit "Anhebung auf ortsübliche Vergleichsmieten". Jetzt habe ich gehört, dass ich zum Einen diese Mieterhöhung ablehnen kann. Dass ich den Monat, in dem ich den Brief (also August) + 2 Monate Bedenkzeit habe. Ist dies richtig? Was kann passieren, wenn ich ablehne?
Wie ist es jedoch, wenn ich kündigen möchte? Gilt hier das Sonderkündigungsrecht für Zeitmietverträge? Wie sind die Fristen (Wann
muss die Kündigung eintreffen, wann ist das Ende des Mietverhältnisses?)

Herzlichen Dank im Vorfeld!

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist bei Zeitmietvertrag”

Susanne Experte!

Hier gilt das Sonderkündigungsrecht für Mieterhöhung mit einer Frist von 2 Monaten.
Wenn Du nicht zustimmst, kann Dein VM auf Zustimmung klagen.
Möchtest Du also nicht unbedingt ausziehen, das Mieterhöhungsbegehren dringend von einem versierten Anwalt für Mietrecht prüfen lassen!!!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.