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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin Moin, Ich teile mir mit meinem Nachbar eine Toilette die sich im Flur befindet. Die Toilette hat keine Entlüftung abgesehen von der Tür. Früher haben wir die Tür einfach aufgelassen, so das der Geruch über das Treppenhaus abziehen konnte. Nun mußte wegen Brandschutzbestimmungen eine Tür eingebaut werden, die das Zimmer meines Nachbarns, mein Zimmer und die Toilette vom Rest des Treppenhauses abschirmt. Das Problem ist nun aber, dass sich jetzt in dem Bereich die ganzen sehr unangenehmen Düfte sammeln und eine Entlüftung nur möglich ist wenn die ganze Zeit die Brandschutztür offen stehen würde.
Nun meine Frage, ist der Vermieter verpflichtet jetzt eine Entlüftungsanlage einzubauen? Wenn nicht, um wieviel kann man die Miete mindern? Der Gestank zieht natürlich jedes mal mit in mein Zimmer wenn ich zur Toilette gehe oder auch nur sonst irgendwei meine Zimmertür aufmache. Genau das gleiche tritt natürlich auch bei meinem Nachbarn auf.

MfG Hoschi
Stichwörter: toilettenentlüftung

1 Kommentar zu „Toilettenentlüftung”

volker* Experte!

Hallo Hoschi,

wenn aus Brandschutzgründen eine Tür eingebaut werden musste, wird als Folge davon vermutlich auch eine Entlüftung des innen liegenden Raumes einzubauen sein.

Kann jedoch nur anhand der Bauordnung des Bundeslandes, in dem die Wohnung liegt, beurteilt werden.

Beides sind jedoch Modernisierungen, die nach den Bestimmungen des BGB auf die Miete umgelegt verden können.

Wenn Vermieter keine Entlüftung einbaut, solltest du mit dem Mieterverein oder einem Anwalt die Frage der Mietminderung klären.

Viele Grüße
Volker

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