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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Heute ist es bekannt, es findet ein Vermieterwechsel statt. Heute kamen die neuen Vermieter und meinten das sie am Samstag den neuen Mietvertrag mit uns unterschreiben wollen. Muss ich denn das unterschreiben? Ich habe diese Wohnung vor 6 Monaten bezogen und nur genommen weil alter Vermieter die Gerage uns umsonst giab und das steht auch im Mietvertag, ausserdem möchte der neue Vermieter gleich 10 Euro drauf setzten. Evtl. nimmt er sogar unsere Wohnung!!!!!
Müssen wir dann raus? Wer bezahlt die Umzugskosten und wo her wieder so eine schöne Wohnung, kann ich das auf den Vermieter abwelsen, bitte bitte dringend Antwort!
Stichwörter: bahnt + vermieterwechsel

2 Kommentare zu „Vermieterwechsel, bahnt sich da was an?”

volker* Experte!

Hallo nonce,

ein Vermieterwechsel führt nicht dazu, dass der Mietvertrag ungültig wird.

Steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 566.

Viele Grüße
Volker

Susanne Experte!

..soll heissen: Ihr müsst keinen neuen Vertrag unterschreiben, da kann Euch keiner zu zwingen.
Der neue VM ist an die Modalitäten des alten Vertrags gebunden, auch wenn ihm das nicht passt. Sobald er im Grundbuch eingetragen ist, kann er auf Eigenbedarf kündigen, dies muss aber begründet sein. (warum und für wen etc.) -der Eigenbedarfskündigung könnte Ihr widersprechen oder die Modalitäten für einen schnellen Auszug mit dem VM aushandeln...

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