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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit 2 Jahren in einem ca. 4 Jahre alten HAus. Wir haben die Dachwohung - Flachdach.
Vor ca. 1,5 Jahren sentdeckten wir im Flur die feuchte Stelle an der Decke und meldetetn dies sofort unserem vermieter und schickten ihm auch Bilder mit. Es wurde herausgefunden, dass es nicht unser Verschulden war, sondern tatsächlich ein Schaden am Dach.
es hat lange gedauert, bis die Dachdecker endlich kamen, um den Schaden zu beheben - ca. 1 Jahr.
Für kurze Zeit blieb die Decke dann auch tatsächlich trocken. Doch nach einem heftigen regenfall zog die Feuchtigkeit rneut durch, diesmal sogar noch schlimmer als vorher. Der Schaden war also eindeutig nicht behoben.
Die Miete haben wir übrigens vor einem JAhr dann um 10 % gekürzt.
Der Vermieter fordert uns nun aber dennoch auf wieder die volle Miete zu zahlen, obwohl der Schaden nicht behoben ist.
Seine Begründung: Die Decke ist ja nun im Sommer wieder abgetrocknet und außerdem handelt es sich ja nur um die Flurdecke, wo sich sich nicht oft aufhalten".
Aber er unternimmt auch nichts, dass das Dach noch vor dem Winter repariert wird und wir fast davon ausgehen können, dass die Feuchtigkeit wieder reinziehen wird, sobald es wieder regnet.
Es läuft ein Rechtsstreit zwichen dem, vermiert und der Wohungsbaugesellschaft, wer denn nun für den Schaden aufkommen muss.

Frage: müssen wir denn tatsächlich nun wieder die volle Miete zahlen? Klar, im Moment ist die Stelle trocken, weil es lange nicht geregnet hat. Aber der Schaden existiert ja noch.
Stichwörter: undichtes + dach

1 Kommentar zu „Undichtes Dach”

Susanne Experte!

Das sollte doch von eine RA geklärt werden, der dann auch den Vermieter mal anschreibt, denn der ist für die Reparatur zuständig.
Möglicherweise ist sogar eine höhere Minderung drin, der Gang zum Anwalt lohnt sich!

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