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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Leute,
ich hätt da gern mal ein Problem:
Heut hat mich mein netter Vermieter zurechtgestutzt und wollte Zinsen haben weil ich die letzte Nachzahlung seiner Meinung nach zu spät zurückgezahlt hab. Ich hab die Abrechnung von 2003 im Dezember 2004 bekommen und hatte bei einem Betrag von 800€ es in Raten bezahlt.Im Februar, März, April und September je eine Rate.
Jetzt meine Frage? Kann er Zinsen fordern oder welche Fristen gibt es da. Bin dankbar für Hilfe.
Gruss Stefan
Stichwörter: frage + frist + nachzahlung + nebenkosten

1 Kommentar zu „Frage zur Frist bei Nebenkosten nachzahlung”

Susanne Experte!


ich hätt da gern mal ein Problem:
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Hallo Stefan,
Probleme sind heute aus, wie wärs mit ein paar Grammatikfehlern???

Ansonsten: Die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung sind mit Zugang oder einem im Anschreiben genannten Zahlungsziel, meistens 4 Wochen, fällig.
Der VM hätte also im Dezember 2004 Anspruch auf den gesamten Betrag, demnach stehen ihm auch Zinsen zu. Die vereinbarte Ratenzahlung ist reine Kulanz des Vermieters!!! Weiterhin ist zu bedenken, dass die Nachzahlung dadurch entstanden ist, dass Du in 2003 zu wenig Vorauszahlungen geleistet hast und der VM demnach schon in 2003 in Vorkasse gegangen ist.
Hättest Du Dir für die Zahlung einen Kredit nehmen müssen, so wären Dir auch Kosten durch Zinsen entstanden. Der VM ist kein kostengünstiges Kreditinstitut für seine Mieter!

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