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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
BEi unserer Gasetagenheizung (Gas) steht eine Reparatur an, da der CO-Ausstoß zu groß ist. Der Schronsteinfeger hat gemeint, dass das der VErmieter richten lassen müsse. Derteilte uns jedoch mt, dass dies Mieterssache ist. Im Mietvertrag steht, dass die Wartungskosten vom Mieter übernomen werden müssen. Gehört nun eine solche Reparatur auch zu den Wartungskosten??
Vielen Dank für eine Antwort!
Stichwörter: warung + reparatur

1 Kommentar zu „warung = reparatur?”

Susanne Experte!

Nein, selbst als Klausel im Mietvertrag wäre diese ungültig!!!
Instandhaltungskosten kann der Vermieter nicht auf den Mieter abwälzen. Es handelt sich ja hier nicht um eine Wartung, sondern um eine Reparatur!

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