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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind sechs Wohnparteien eines Hauses, das einer Wohnbaugenossenschaft gehört, sprich, alle Wohnparteien sind Mitglieder der Genossenschaft.

Die Wohnungen haben alle die gleiche Größe, rund 70 qm.

Ich bin jedoch die einzige im Haus, die die Wohnung alleine bewohnt.
Am Wochenende bin ich auch meistens bei meinem Freund in einer anderen Stadt.
Meist sind es 2 - 4 Personen in einer Wohnung.

Ich wohne seit 07/04 in der Wohnung und habe Mitte 05 nun die Abrechnung meiner Nebenkosten für das halbe Jahr 2004 bekommen.

Meine Wasserkosten, die auf die Wohneinheiten umgelegt werden, sind explodiert. In meiner bisherigen alten Wohnung ist nach Verbrauch abgerechnet worden. Die Wasserkosten sind nun für mich auf über 400 % explodiert. [/b:d7b51]Sicherlich aus dem Umstand, dass jetzt nach Wohneinheiten umgelegt wird. Auch der Müll wird auf Wohneinheiten umgelegt und ist auf über 350 % gestiegen.[/b:d7b51] Insgesamt finde ich das eine sehr ungerechte Sache, weshalb ich bei der Nachzahlung auch entsprechend protestierte.

Es wurde jedoch von Seiten der Genossenschaft beschwichtigt und auf ihre Abrechnungsmöglichkeiten, Verbrauch nach Wohneinheit umzulegen, hingewiesen. Auch auf die Unverständnis, weshalb der Wasserverbrauch in 2004 so enorm gestiegen ist!

Mein Nachbar, der bisher einen Garten hatte, hat sich nun 2 weitere Gärten von benachbarten Grundstücken, auch zur Genossenschaft gehörend, unter den Nagel gerissen. Ohne Absprache mit der Genossenschaft, die dieses anscheinend duldet. Er baut fleißig Gemüse an, womit er seine gesamt Großfamilie, die im Umkreis wohnt, versorgt. (und das jetzt auch auf meine Kosten!).

Von mir auf seinen hohen Wasserverbrauch im Garten angesprochen, abgesehen von dem in seiner Wohnung, und die Möglichkeit, mehr einzusparen, meinte er nur lapidar, dass er ja nicht viel an Nebenkosten bezahle, was aus seiner Sicht leider Gottes auch stimmt. Weshalb sollte er eigentlich sparen?

Für mich sind die Nebenkosten, bezüglich des Wassers, aber auch des Mülls, nicht mehr akzeptabel, da eine Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet ist.

Die Genossenschaft, auf die Möglichkeit angesprochen, wenigstens das Abwasser zu reduzieren, nämlich Wasseruhren an den Wasserentnahmestellen des Gartens anzubringen, ist sie nicht eingegangen.

Was kann ich tun?

Der Vermieter hat lediglich ein Schreiben am schwarzen Brett anbringen lassen, mit welchem er an ein sparsames Gießen des Gartens appelliert, an was sich aber vertändlicherweise keiner hält. Eine sehr einfache Methode, möglichen Änderungen aus dem Weg zu gehen!

Jetzt werden im kommenden Jahr die Wasser/und Abwasserpreise, nebst Müllgebühren nochmals drastisch von Seiten der Stadt erhöht, was kann ich tun, um mich diesen ungerechten Machenschaften nicht weiter auszusetzen.

Besten Dank für Ihre Geduld beim Lesen und besten Dank für die Ideen, wie ich mich weiter verhalten kann

Gruß

Judy

PS: Der Mietvertrag, aus dem ich von dem Abrechnungsmodus der Nebenkosten erfahren habe, wurde mir von Seiten der Genossenschaft aus Gründen von Verwaltungsengpässen, so das Argument, erst 3 Wochen nach Einzug zugesandt - ...!!!

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung für Wasserverbrauch mit Gartenanteil”

Susanne Experte!

Hallo Judy,

nimm Deinen MV und geh zum Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Wenn auf Wohneinheiten umgelegt wird, heisst das doch, dass nach qm abgerechnet wird? Wenn der Mieter im Erdgeschoss 3 Gärten damit bewässert und eine andere Wohneinheit die gleiche Wassermenge bezahlt, aber dort 4 Personen wohnen, könnte man wg. grober Unbilligkeit den Umrechnungsfaktor anzweifeln. Geregelt wird das in §556a BGB anbei:


§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Gast Experte!

Am besten sofort zum Anwalt und die Praxis der NK-Abrechnung anfechten. Das grenzt ja fast schon an Betrug. Aber nicht den gesamten Mietvertrag anfechten sondern nur die NK-Abrechnungsmodalitäten.
Dass gerade eine Wohnbaugenossenschaft derartige Praktiken anwendet ist gelinde gesagt dreist.
Was sie Zusendung des Mietvertrags betrifft: es ist nicht so wichtig, wann Du ihn erhalten hast, sondern ob Du ihn unterschrieben hast. Wovon ich mal ausgehe.

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