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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Haus bekomme ich immer jeweils die Nebenkostenabrechnung, wo die gesammten Nebenkosten (auch Wasser) auf alle entsprechend aufgeteilt werden.

Habe ich Anspruch auf eine Wasseruhr - eine eigene - welche nur meinen Verbrauch misst?

Ich hab mal gehört, bei allen Bauten ab 1991 habe ich einen solchen Anspruch.

gruß

Sebastian
Stichwörter: anspruch + wasseruhr

0 Kommentare zu „Anspruch auf Wasseruhr”

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