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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Freund und ich haben ab 15.09.2003 ein Haus gemietet.
Im Mietvertrag steht unter §2 "Mietzeit"
1) Nur für Verträge von unbestimmter Dauer
Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2003 mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Handschriftlich wurde zugefügt (für 5 Jahre sicher)

2) Nur für Verträge von bestimmter Dauer
Dieser Punkt wurde gestrichen.

Wenn ich das richtig verstehe haben wir doch keinen 5-Jahresvertrag und können jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen, oder??!!

Mein Freund und ich trennen uns und keiner kann das Haus alleine bezahlen. Deswegen wollen wir beide aus dem Mietvertrag raus.

Unser Vermieter meinte, wir hätten einen 5-Jahres Vertrag.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß an alle,
bille
Stichwörter: zeitmietvertrag

2 Kommentare zu „Zeitmietvertrag oder nicht?!?”

Gast Experte!

Wenn es ein Zeitmietvertrag wäre dann hätte er dies eintragen müssen bei Verträgen mit bestimmter Dauer und einen Grund dafür miteintragen müssen. Ansonsten ist es hinfällig was er sonst noch so mit der Hand dazukritzelt.
Ihr könnt also ganz normal mit 3 Monaten kündigen.

Susanne Experte!

Erst mal über den genauen Wortlaut abchecken, ob hier ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vorliegt. Der ist aber nach Meinung des BGH nur bis höchstens 4 Jahre möglich.
->d.h. liegt einer vor, ist der trotzdem nichtig.

Wenn der Vermieter das nicht anerkennen will, hilft nur:
fristgerecht kündigen, Wohnung vertragsgerecht hinterlassen, mögliche Abnahme durch nichtbeteiligte Dritte oder mit Fotodokumentation, Schlüssel dem Vermieter persönlich übergeben oder durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wenn der VM dann immer noch meint, er wäre im Recht, muss er halt klagen.

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