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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Folgender Sachverhalt:[/u:61788]

WC-Spülung ist bei Einzug ständig gelaufen...defekter Spülstopp...steht sogar im Übernahmeprotokoll !!!

Nach mehrmaligem Kontakt mit dem Vermieter ist jedoch kein Handwerker gekommen.

Dann habe ich es selbst versucht zu reparieren, aber leider ohne Erfolg.

Nach 2 Jahren schaut der Vermieter beim Auszug ins Bad/WC und meint "Oh...Spülung defekt! Das hätte ich von Ihnen wissen müssen, dass die immernoch nicht funktioniert!!!"

Jetzt habe ich ne FETTE Wassernachzahlung bekommen und frage mich, ob ich die überhaupt zahlen muss?!?!?

Was meint ihr dazu??? Ist doch ne Frechheit!!!!

Grüssle

P.S.: Vermieter meinte, wenn ich innerhalb eines halben Jahres NIX mehr gesagt habe, hätte ich den Schaden "anerkannt" und mich damit abgefunden. Eine Mietminderung hätte ich wohl verpennt. Was soll den der Spruch bedeuten???

1 Kommentar zu „Wassernachzahlung für eine 2 Jahre defekte WC-Spülung?????”

Susanne Experte!


P.S.: Vermieter meinte, wenn ich innerhalb eines halben Jahres NIX mehr gesagt habe, hätte ich den Schaden "anerkannt" und mich damit abgefunden. Eine Mietminderung hätte ich wohl verpennt. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Was soll den der Spruch bedeuten???[/quote:3e39d] -&gt; Schwachsinn

Je nach Höhe der Wasserrechnung (nach Verbrauch/Uhr?) würde ich damit zu einem Fachanwalt gehen, damit Du hier dem VM gegenüber auf der sicheren Seite bist!
Den Mangel hat der Vermieter schon im Übergabeprotokoll anerkannt. Demnach kann auch jetzt noch rückwirkend eine Minderung durchgesetzt werden bzw. die Wasserkosten pauschal mindern.
Der Mieter ist nicht der Erinnerungskalender des Vermieters!

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