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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

in unserem Haus gibt es einen Kellerflur, in dem 2 Plätze mit den entsprechenden Anschlüssen für Wachmaschinen oder Trockner vorgesehen sind. Unser Trockner war dort abgestellt, jedoch nicht angeschlossen (kein Umluftgerät, keine Möglichkeit zur Verlegung des Abluftschlauches). Der zweite Platz wurde nicht genutzt, da alle Mieter ihre Waschmaschinen in ihrer Wohnung stehen haben.

Unsere Vermieterin hat diesen Trockner jetzt auf den Schrott bringen lassen - mit der Begründung "Gerümpel" hätte den Flur versperrt.

Vor ca. einem Jahr gab es deswegen einmal ein Telefonat. Bei diesem ging es aber nur um die Klärung, wem der Trockner gehört. Ich habe Sie damals über die Besitzverhältnisse und den Grund des nicht-Anschlusses aufgeklärt. Damit war das Thema erledigt.

Die Vermieterin führt dieses Telefonat vor einem Jahr nun als Rechtfertigung und ausreichende Warnung an und leitet ein Recht zur Beseitigung daraus ab.

Desweiteren hat vor ca. 5 Wochen, also kurz vor der Entfernung, ein Telefonat zu einer anderen Sache (Reperatur Heizung) zwischen der Vermieterin und uns stattgefunden. In diesem Gespräch wurde von ihr in keiner Weise auf das Thema hingewiesen.

Meiner Aufassung nach lässt sich völlig unabhängig von einer erfolgten Warnung (die ja auch nicht erfolgt ist), kein Recht auf Eingriff in fremdes Eigentum ableiten.

Habe ich Anspuch auf Schadenersatz?

Danke schonmal!
Stichwörter: enferntzerstört + trockner + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter enfernt/zerstört Trockner”

Susanne Experte!

Privatrechtlich steht ggf. Schadenersatz zum Zeitwert zu, was aber sagt denn die Polizei zu dem Diebstahl?
Gibts was schriftliches dazu, dass die Vermieterin das zugegeben hat?

OnkelBert

Die Polizei ist nicht informiert - ich habe die Situation erst gestern abend bemerkt und heute morgen mit der Vermieterin telefoniert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch gar nicht von einer Beteiligung ihrerseits ausgegangen. Sie hat in diesem Telefonat mir gegenüber mündlich die Entfernung zugegeben. Sie hat weiterhin ihre Ansicht dargelegt, dass die Entfernung ihr gutes Recht sei. Ausserdem ist das vergangene Telefonat vor einem Jahr zur Sprache gekommen, so dass Sie gewissermassen ihre Kenntnis der Eigentumsverhältnisse und den bewussten Vorsatz zugegeben hat.

Das das in einem Rechtstreit nicht zu beweisen ist, ist mir klar. Es gibt aber andererseits auch keine schriftliche (oder mündliche) Aufforderung ihrerseits, den Trockner zu beseitigen.

Unsere direkte Nachbarin kann bezeugen, dass das Gerät vor ca. 5 Wochen noch im Keller gestanden hat.

Bedeutet das dann - ohne schriftliches Eingeständnis - Anzeige gegen Unbekannt wg. Diebstahls stellen? Die Polizei kann doch nur feststellen, dass das Gerät nicht mehr vorhanden ist und kein gewaltsames Eindringen in die Räume erfolgt ist, oder?

Der Gemeinschaftsbereich des Kellers selbst ist von aussen über eine Stahltür zugänglich, die immer verschlossen ist (Sicherheitsschloss).

Susanne Experte!

Natürlich kann man bei der Polizei angeben, dass die Vermieterin mündlich zugegeben hat, den Trockner entfernt zu haben.
Gleichzeitig aber noch einen Fachanwalt aufsuchen: das wird noch mehr Ärger nachziehen oder Ihr lasst die Sache auf sich beruhen.

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