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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben letztes Jahr zum 31. Juli unsere Wohnung gekündigt und dann einige Zeit danach eine Nebenkostenabrechnung für 2003 geschickt bekommen mit Ankündigung, dass eine weitere Abrechnung für den Zeitraum 2004 noch folgen würde. Diesen haben wir dann am 22 August 2005 erhalten.
Hätte uns die 2. Abrechnung nicht bis zum 31. Juli 2005 erreichen sollen - 12 Monate Frist?

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnungsfrist”

Susanne Experte!

Nein, die Frist hängt vom Wirtschaftsjahr ab und das endet wahrscheinlich am 31.12.2004. Wenn Sie am 31. Juli ausgezogen sind, zahlen Sie 7/12 vom Anteil, der auf Ihre ehemalige Wohnung entfällt.

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