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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, welche betriebskosten für 2004 dürfen berechnet werden wenn man
bereits im märz 2004 ausgezogen ist ???

z.b. muss ich gartenpflegekosten bezahlen die im oktober entstanden sind ?
zur info: im mai 2004 sind ein neuer hauswart und eine neue verwaltung beauftragt worden.

es wurden alle kosten des jahres 2004 zusammengerechnet dann durch wohneinheiten geteilt und von der summe
soll ich nun 3/12tel bezahlen - ist das richtig/gesetzlich ok ???
vielen dank im voraus.
Stichwörter: welche + auszug + betriebskosten + bezahlen + märz

8 Kommentare zu „Welche Betriebskosten nach Auszug im März 2004 bezahlen !?!?”

Susanne Experte!

Absolut richtig.

ofeama

Hallo,

wir sind im April 2004 aus unserer damaligen Wohnung ausgezogen und haben erst im Oktober 2005 die Betriebskostenabrechnung für Zeitraum 01-04/2004 erhalten.
Ich habe gelesen, dass die Abrechnung maximal 1Jahr nach der Abrechnungsperiode zugestellt werden muss. Ist das richtig ?

Kann jemand helfen ?

Gruss
Anke

Susanne Experte!

Das stimmt. Allerdings ist die Abrechnungsperiode=Wirtschaftsjahr nicht von Deinem Auszug abhängig. Abgerechnet wird i.d.R. gleich dem Kalenderjahr vom 01.01.200x-31.12.200x.
Demnach zahlst Du 4/12 der anteiligen Kosten, die während der genannten Abrechnungsperiode auf Deine ehemalige Wohnung anfallen.

Gast0815

ich hab ne ähnliche Frage auch schon gestellt.....für mich stellt sich die Frage bei solcher Vorgehensweise, ob dem wirklich vom Gesetz her so ist.

Wenn nach meinem Auszug immense Kosten (z.B. bei mir Öllieferungen für Verbrauch nach meinem Auszug) entstehen, warum muss ich die dann mit tragen (wenn auch nur anteilig)?

Gruss

Susanne Experte!

dazu habe ich folgendes bei http://www.bmgev http://www.bmgev.de <!-- w --> gefunden:

Der Abrechnungszeitraum ist konkret anzugeben. Grundsätzlich muss er zwölf Monate betragen. Es dürfen nur die Kosten abgerechnet werden, die im angegebenen Zeitraum tatsächlich angefallen sind. Dies kann zuweilen dann schwierig werden, wenn Vertragspartner des Vermieters, wie z. B. die Wasserwerke, andere Abrechnungszeiträume als der Vermieter selbst haben. Der Vermieter ist unter Umständen verpflichtet, die Beträge auf seinen eigenen Abrechnungszeitraum anteilig umzurechnen.

Gast0815

Heisst das im Umkehrschluss, das Rechnungen für Kosten und Verbräuche,die definitiv und nachweislich außerhalb meines Mietverhältnisses angefallen sind, aus der NK Abrechnung vom Vermieter rauszurechnen sind? Wenn ja, gibts da ein Gesetz oder irgendwas juristisches zum Nachlesen?

In meinem Fall wurden in meine NK Abrechnungen für Erdgas und Strom für den Zeitraum September bis Dezember (insgesamt fast 3000 Euro) mit in meine Gesamtrechnung einberchnet und dann natürlich anteilig für mich umgelegt, da ich im Juli aus dem Haus raus bin. Aber für den Vervrauch von September an kann ich ja nix und wenn die dann verbrauchen wie doof, erst recht nicht.

Danke

Susanne Experte!

Nein, heisst es nicht im Umkehrschluss.

Kauft der Vermieter z.B. Öl für die Winderperiode 2005/2006 und endet sein Wirtschaftsjahr mit dem 31.12.2005 so hat er aus diesre Rechnung die Anteile für 2005 herauszurechnen.

Die Ölrechnung ist allerdings überhaupt nicht einzelner Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, sondern der Heizkostenabrechnung. Nicht ohne Grund wird hier nach kalten und warmen Betriebskosten unterschieden.
Die rechtliche Grundlage findet sich hier in der Heizkostenverordnung, die auch online zu finden ist. Je nach Vereinbarung zahlen Sie hier 50-70% nach Verbrauch und 30-50% der Grundkosten.

M.E. ergibt sich die Abrechnung von x/12 der Gesamtkosten des Wirtschaftsjahrs bei Mieterwechsel aus §556 Abs. 3 BGB mit dem Satz: Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. [/i:31364]

Ansonsten kann ich hier leider nicht weiterhelfen, mir ist nichts anderes bekannt und auch kein Urteil, was etwas anderes aussagt. Sinnvollerweise sollte diesbezüglich deshalb ein Fachanwalt konsultiert werden.

Gast0815

ja klar, das die ölrechnung bestandteil der heizkosten ist ist klar, ist in meinem fall auch so gemacht worden.

problem ist ja für mich, das ein anteil von 66% (für den anteil meines wohnens im jahr) bei ner gesamtsumme von bspw. 3000 euro wesentlich höher ausfällt als ein anteil von 66% bei ner rechnung von bspw nur 1000 euro.

wenn jetzt also nach meinem auszug die verbleibenden mieter ohne ende heizen und das hauslicht brennen lassen, habe ich sozusagen die A-Karte, weil der vermieter nicht zur zwischenabrechnung verpflichtet ist?
ehrlich gesagt eine saublöde und vor allem für mich sauteure regelung <!-- s :( --><!-- s :( -->

jaja mein anwalt kassiert zwar ne menge kohle von mir, ist aber leider kein mietrecht spezi.

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