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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich, bzw. meine Schwester hat ein großes Problem:

Meine Mutter ist vorletzten Monat gestorben und hat dort zusammen mit meiner Schwester über 30 Jahre gewohnt. Der Mann meiner Schwester wohnt dort seit ca. 20 Jahren. Der Mietvertrag lief auf meine Mutter und meinen Vater (beide jetzt tod). Der Vermieter möchte mit meiner Schwester einen neuen Mietvertrag abschliessen, obwohl das Haus eigendlich (der Kauf ist noch nicht vom Gericht bestätigt) schon verkauft wurde. Der neue Käufer will das Haus bzw. Gehöft (mit Stallungen beides sehr marode bzw. baufällig) abreissen, neu bauen und in zwei Jahren selbst dort einziehen.

Geht der alte Mietvertrag jetzt automatisch an meine Schwester über oder kann der Vermieter auf einen neuen Vertrag bestehen. Er behauptet der alte Mietvertrag währe mit dem Tod meiner Eltern hinfällig. Der alte Mietvertrag hat nämlich eine wesendlich höhere Kündigungsfrist durch die 31 Jahre Mietzeit.

Hoffe hier Hilfe zu bekommen. Evtl. gibt es ja schon in diesem Bereich Urteile.

Gruß

Thomas

4 Kommentare zu „Übernahme des Mietvertrags der verstorbenen Eltern”

Susanne Experte!

Die Erben treten in den Vertrag ein! Ein neuer Vertrag ist nicht nötig!
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/563.html[/url:825f1]

tstoffregen

ich habe meiner Schwester davon abgeraten einen neuen Vertrag abzuschliessen.

Muss für eine Kündigung mit einer Frist von 9 Monaten von seiten des Vermieters ein wichtiger Grund vorgelegt werden?

Gruß Thomas

Susanne Experte!

Das steht dort auch!!! Lesen Sie den gesamten § 563 BGB

(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.

Der Verkauf ist allerdings kein Kündigungsgrund!

Gast Experte!

Mit dem Tod des Hauptmieters endet ein Mietverhältnis.
Erben übernehmen zwar Verpflichtungen (Hausrat ausräumen, Renovierung etc.) Sie haben aber nicht das Recht dort als neue Mieter in der wohnung zu wohnen. Dazu bedarf es einem neuen Mietvertrag.

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