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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir haben es nun bald geschafft und die Doppelmiete hat ab 30.06. ein ende wenn da nicht gestern der Termin mit dem Hausverwalter gewesen wäre. Aber mal von anfang an. Wir sind in die Wohnung vor 5 3/4 Jahren eingezogen die Wohnung war unrenoviert und Teilweise mit Gelb/Orangen Tapeten und Blauen Türzargen. Das wir die Wände natürlich jetzt neu Tapezieren und Streichen ist klar aber nun verlangt der Hausverwalter auch von uns noch das die Fussleisten, Türzargen und Türen Weiß gestrichen werden (jetziger zustand leichter Gelbton). In dem Übergabeschreiben von damals stand:"Wohnung wird gemietet wie gesehen" und im Mietvertrag auf §17 hingewiesen wo steht: Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben,wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war;farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Nun meine Frage: müssen wir diese arbeiten wirklich ausführen oder reicht es wenn wir die Fussleisten,Türzargen und Türen in dem Farblichen zustand übergeben der bei einzug vorhande war? Gibt es vielleicht ein Urteil was besagt das es unsere Plicht ist oder eins was uns von diesen arbeiten entbindet?
Ich muss vielleicht noch dazu sagen das die Wohnung seit dem 14.02 Leersteht und wir unserem Verwalter die Möglich gegeben haben in dieser zeit dort zu Sanieren was er auch dankend angenommen hat. Was natürlich auch noch eine frage aufwirft: Sind seine Handwerker für die in dieser zeit enstanden schäden verantwortlich oder gibt es auch hier wieder ein "Du kommst Frei" Schein für den Vermieter?
Ich freue mich über möglichst viele antworten.

Mike
Stichwörter: renovierungendabnahme

0 Kommentare zu „Renovierung/Endabnahme”

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