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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im Mietvertrag steht unter § 13 Beendigung des Mietverhältnisses:
.........hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand ................zurück zu geben.

Die Böden wurden gefegt und gewischt.

Die Vermieterin hat die Wohnung gestern so nicht übernommen und die Kautionsrückzahlung verweigert, sie hat mündlich bis heute Mittag 12:00 eine Frist gesetzt, es müssen die Fenster und Heizkörper geputzt werden, ausserdem bezweifelt sie, dass die Wohnung überhaupt jemals geputzt wurde, was natürlich nicht stimmt.
Desweiteren reklamiert sie Druckstellen auf dem PVC - Boden in der Küche, die von der Einbauküche herkommen.

Die Wohnung wurde unrenoviert und mit ungeputzten, Fenstern übernommen und die Heizkörper waren auch alles andere als sauber, von furchtbar ekeligen Teppichboden in der Wohnung ganz abgesehen.

Frage 1
Die Fenster und Heizkörper können geputzt werden, daran soll das ganze jetzt nicht scheitern, aber was ist unter "sauberer Zustand" genau zu verstehen?

Frage 2
Kann sie auf Erneuerung des PVC - Bodens in der Küche bestehen, oder deswegen die Kaution weiterhin einbehalten?

Beim Einzug (15.02.2004 wurde vom Mieter auf eigene Kosten, Laminat in Schlaf- und Wohnzimmer verlegt, einige Monate später dann auch noch in Flur und Kinderzimmer.
Die Kosten für die Dämmplatten unter dem Laminat wurden von der Vermieterin getragen.

Unter § 20 Sonstige Vereinbarungen im Mietvertrag, wurde von der Vermieterin folgendes eingetragen:

Lamint ohne Dämmplatten in Schlaf- u. Wohnraum ist Eigentum des Mieters. Bei Auszug ist es vor Herausnahme dem Nachmieter und Vermieter anzubieten mit entsprechenden Nutzungsabzug.
Ab Oktober 2004 gilt das gleiche für Flur u. Kinderzimmer.

Da es im Moment keinen Nachmieter für die Wohnung gibt, wurde heute das Laminat der Vermieterin angeboten. Ihre Antwort war, dass sie das Angebot zur Kenntnis genommen hat und an einen eventuellen neuen Mieter weitergeben wird.

Frage 3
Soll das Laminat jetzt besser herausgenommen werden, da sie selbst anscheinend kein Interesse hat, oder sollen wir vielleicht monatelang das Laminat liegen lassen, im Ungewissen ob ein Nachmieter dieses übernehmen möchte?

Frage 4
Durch welche schriftliche Form sollte ein eventuelles Verbleiben des Laminatbodens festgehalten werden?

Frage 5
Mit welchen Nutzungsabzug müsste für diesen Zeitraum gerechnet werden?

L.G.
Pahe
Stichwörter: laminatboden + sauberer + zustand + auszug

1 Kommentar zu „sauberer Zustand und Laminatboden beim Auszug”

Pahe

Die Wohnung konnte zwischenzeitlich übergeben werden, wurde alles schriftlich festgehalten.

Die Vermieterin, möchte dass das Laminat in der Wohnung verbleibt, bis ein neuer Mieter gefunden ist, damit es diesem angeboten werden kann.

Da das unter Umständen ja auch 2 Jahre dauern kann, wollten die Mieter das Laminat gleich rausnehmen, das hat die Vermieterin verboten.
Unter Druck einer dritten Person hat man sich jetzt darauf geeinigt, dass die Vermieterin spätestens am Wochenende eine Entscheidung trifft, ob sie das Laminat übernimmt oder nicht. Wurde auch schriftlich festgehalten und von beiden unterschrieben.

Was ist zu machen, falls es weiterhin Schwierigkeiten gibt und die Vermieterin nicht zulässt, dass die Mieter ihr Eigentum aus der Wohnung herausnehmen?

L.G.
Pahe

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