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Verbraucherkreditgesetz auf Geschäfte einer GbR anwendbar

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann auch bei einem Kreditvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), zu der sich mehrere natürliche Personen zusammengeschlossen haben, das Verbraucherkreditgesetz anwendbar sein. Eine Kreditgewährung für gewerbliche Zwecke, die die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes ausschließen würde, liegt bei der Verwaltung eigenen Vermögens durch die Gesellschaft unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte nicht vor. Etwas anderes kann sich jedoch aus dem Umfang der mit der Vermögensverwaltung verbundenen Geschäfte ergeben.

Hinweis: Das ehemalige Verbraucherkreditgesetz ist seit dem 01.01.2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Urteil des BGH vom 23.10.2001
XI ZR 63/01
ZAP EN-Nr. 40/2002
WM 2001, 2379
MDR 2002, 222

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