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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Abgrenzung zwischen Wirtschafts- und Rechtsberatung

Die Beratung in fremden Rechtsangelegenheiten ist grundsätzlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Andere Personen brauchen hierfür eine besondere Erlaubnis (z. B. Lohnsteuervereine, Rechtsbeistände etc.). Dies regelt das Rechtsberatungsgesetz. Bei der Unternehmens- und Wirtschaftsberatung ist oftmals eine Abgrenzung zur unerlaubten Rechtsberatung nur schwer möglich. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Fall einer beanstandeten Subventionsberatung hierzu folgende Grundsätze auf:

Wenn die im Rahmen einer umfassenden Unternehmensberatungstätigkeit auch angebotene Beratung über bestehende Fördermittelprogramme, über die Förderungsfähigkeit und über die Beschaffung der Förderungsmittel nebst Unterstützung bei deren Beantragung nicht das Schwergewicht der Tätigkeit bildet, liegt Beratung auf wirtschaftlichem, nicht rechtlichem Gebiet vor. Eine Werbung für solche derart eingebundene Fördermittelberatung verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zwar auch dann nicht, wenn dabei auf die Spezialisierung für solche Fördermittelberatung hingewiesen, z. B. die Bezeichnung „Subventionslotse“ verwendet wird. Rechtsberatung liegt allerdings dann vor, wenn der Unternehmensberater in der Werbung auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hinweist und mit Freistellung von Kosten hierfür wirbt.

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.11.2000
2 U 158/00
GRUR-RR 2002, 34

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