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Eingehungsbetrug durch zahlungsunfähigen Mieter

Weiß ein Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages, dass er die Miete nicht aufbringen kann, macht er sich wegen Betrugs strafbar. In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall verdiente der Mieter monatlich 650 EUR. Die Miete betrug demgegenüber 675 EUR.

Urteil des OLG Hamm
2 Ss 301/02
Hausbesitzer Zeitung Heft 8/2003, Seite 11

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