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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo claudine,

klare Antwort: Das weiß ich nicht, kenne mich halt nur mit dem WG aus ...

Meine Bedenken: Wenn eine(r) kein BaföG bekommt, weil das elterliche Einkommen hierfür 'zu hoch' ist, warum sollte dann der Staat/der Steuerzahler dafür einstehen, dass Eltern ihr(e) Kind(er) nicht unterstützen?

MfG
rhw
Stichwörter: rhw

2 Kommentare zu „An rhw !!!”

Gast Experte!

Was wird für die Ausbildung der Jugendlichen getan, die (egal aus welchen Gründen) keine Unterstützung von ihren Eltern bekommen, selbst wenn diese es sich leisten können!?

Gast Experte!

hallo claudine,

ist es deine erste ausbildung nach deinem schulabschluss, so sind deine eltern verpflichtet, dich zu unterstützen. dabei wird die düsseldorfer tabelle zu grunde gelegt. bei meiner schwester war es so, dass sich das bafög-amt(bremen) an unseren vater gewandt hat und letztendlich bei ihm das geld eingeklagt hat.

wenn es deine 2. ausbildung ist, also z.b. lehre und nun studium, dann hast du kein anrecht auf elterliche unterstützung. werden gewisse zeiten eingehalten, meines wissens 3 lehrjahre und 2 berufsjahre, dann hast du anrecht auf elternunabhängiges bafög.

gruß
elke

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