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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

jetzt brauche ich auch einmal eure Hilfe.

Zum 1.1.2004 bin ich voreilig alleine in eine wie ich dachte sehr schöne Wohnung gezogen, auch wenn sie etwas teuer war.

Ich hatte mich vorher wohl zu wenig erkundigt (es ist meine erste eigene Wohnung) nd habe deshalb meinen Vater mit zur Vertragsunterzeichnung genommen. Er hat auch mit unterschrieben.

Nun habe ich meine Wohnung zum 30.9.04 gekündigt, da ich arbeitslos geworden bin und diese Wohnung nicht mehr halten kann und außerdem mit meinem Freund zusammenziehen werde, der berufsbedingt wegziehen muss.

Das Problem ist, daß in meinem Vertrag eine klausel steht, daß bei einem Auszug vor Ablauf von 2 Jahren (also vor dem 31.12.2005) meine Kaution verfällt.

Von mehreren Leuten habe ich jetzt gehört, daß solch eine klausel nicht rechtens ist. Stimmt das? Habe ich eine Chance meine Kaution doch zurückerstattet zu bekommen???

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe......

Sabrina
Stichwörter: verloren + brauche + eure + hilfe + kaution

5 Kommentare zu „Ich brauche eure Hilfe: Ist meine KAUTION VERLOREN ?????????”

Gast Experte!

Hallo,
1. Dein Vater muß als Vertragspartner mit kündigen.
2. Das kommt darauf an, was der Vermieter mit der verfallen Kaution bewirken will.m.E darf er es nicht, da er damit den Sinn und Zweck der Kaution ad absurdum führt.
Höre Dich mal weiter um.
Ob Du Dir die Wohnug nicht mehr leisten kannst interessiert nicht.
Das Du mit Deinem Freund zusammen ziehst nocht viel weniger.
Das er in eine andere Stadt zieht ist kein Argument für Dich.
Du kannst nur regulär kündigen falls Du keinen Zeitmietvertrag hast.
Greetings
Martin

Gast Experte!

Klare Antwort: Klares NEIN. Diese Klausel ist definitiv ungültig, weil sittenwidrig.

Sabs

Vielen Dank für eure Hilfe, das war eigentlich auch meine Meinung zu dem Thema.

Jetzt kam heute allerdings die schriftliche Bestätigung über den Erhalt meiner Kündigung und darin hat der Vermieter noch einmal festgehalten:

" Nach dem Vertrag verfällt die Kaution."

Wie kann ich vorgehen?
Kann ich meine Kaution zurückverlangen?
Kann ich rechtliche Schritte gegen meinen Vermieter einleiten?
Oder muß ich wohl in den den sauren Apfel beissen und ihm die 1400 € in den Rachen werfen???

Liebe Grüße,
Sabrina

Sabs

So, ich danke euch für eure Tips und Ratschläge.
Ich habe mich über einen Rechtsanwalt erkundingt und auch meinem Vermieter war dann klar, daß diese Klausel nicht rechtens ist - er rief mich heute an um mir mitzuteilen, daß ich Recht habe und ich meine Kaution zurückerstattet bekomme.

Also vielen Dank nochmal euch allen...

Gast Experte!

Wow.
Gibts solche Vermieter heuzutage auch noch ?
Herzlichen Glückwunsch.
Ich streite mich seit 1 Jahr über ne Kaution von 2.700EUR und da stand sowas nicht drin <!-- s :) --><!-- s :) -->
Habs besser erwischt, ungültiger Zeitmietvertrag *LOL*

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