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Rechtsberatung durch Hausverwalter

Hausverwalter verstoßen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn sie für die Wohnungseigentümer Rechtsangelegenheiten erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Diese Grenze sieht das Oberlandesgericht Nürnberg nicht überschritten, wenn der Verwalter einer Wohnanlage dem Mieter eines Eigentümers die Betriebskostenabrechnung erläutert, sofern diese auf seiner eigenen Jahresabrechnung basiert.

Urteil des OLG Nürnberg vom 20.01.2004
3 U 3436/03
ZMR 2004, 300
ZAP EN-Nr. 456/2004
Stichwörter: rechtsberatung + hausverwalter

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