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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grüß euch,

meine derzeitige Mitbewohnerin wird bald aus unserer 2er-WG (Berlin) in eine andere Stadt ziehen - ich bleibe aber. Die Wohnung ist recht groß, und so würde ich gerne 2 neue Mitbewohner hinzuziehen lassen (so daß wir dann zu dritt wären). Da müßte schon ein neuer Mietvertrag her.

Nun meine Frage: muß ich bei Neuauflage des Mietvertrages eine Mieterhöhung befürchten, obwohl[/u:1a997] wir Staffelmiete zahlen und[/u:1a997] ich bereits ein Mieter der Wohnung bin?

Schonmal janz lieben Dank für eure Anteilnahme

Schorsch

2 Kommentare zu „Neue Mitbewohner, neuer Mietvertrag = Mieterhöhung?”

Asmodine aktiver Benutzer

Hey Schorsch,

leider musst du mit einer Mieterhöhung rechnen. Es sieht mir fast danach aus, als würde es zum Untermietvertrag hinauslaufen, damit hat der Vermieter so gar das Recht auf eine Erhöhung.

Bitte bedenke, dass 3 Personen sich auch auf die Betriebskosten niederschlagen. 3 Personen verbrauchen bekanntlich mehr, als zwei Personen.....

Ach ja, du darfst nicht vergessen den Vermieter von deinem Vorhaben zu informieren. Solltest du ihn nicht von deinem Vorhaben informieren und er bekommt es spitz, kann es bis zur Kündigung deines Vertrages kommen.

Lieben Gruss
Asmodine

Xam

Ach herrje - bist du sicher?

Wir sind ja auch eine 3er WG (auch im Vertrag) - bloß ist unser dritter schon vor nem Monat ausgezogen (Weltreise) - und für die kurze Zeitspanne haben wir die Bude eben nur zu zweit getragen.
...aber das ändert nichts, oder?

...auch habe ich gehört, daß bei Staffelmiete eine Mieterhöhung nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist - weißt du oder jemand sonst da genaueres?

wie auch immer, vielen Dank für deine Antwort!

Schorsch

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