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Aussage gegen Arbeitgeber kein Kündigungsgrund

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass die Aussage eines Arbeitnehmers in einem gerichtlichen Verfahren gegen seinen Arbeitgeber kein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist. Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, wenn jemand nur deshalb Nachteile erleiden würde, weil er eine staatsbürgerliche Pflicht erfüllt.

In dem zu entscheidenden Fall ging es um einen Betriebsrat, der der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen seinen Chef umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich eingestellt. Als der Arbeitgeber von den Aktivitäten des seit 30 Jahren im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers erfuhr, erklärte er die fristlose Kündigung.

Urteil des BVerfG
1 BvR 2049/00
Handelsblatt vom 18.07.2001

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