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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine 130qm Wohnung Parterre mit Garten angemietet, nachdem ich jetzt ein halbes Jahr hier wohne, habe ich festgestellt, dass die 130 qm sich einschließlich Vorflur (gemeinsamer Eingangsbereich)zugrunde legen. Meinem Vermieter habe ich gesagt, dass dies nicht ganz richtig ist, da im Vorflur auch die Treppe nach oben zur OFFENEN Wohnung seiner Schwiegermutter ist... keine separate Wohnungstür bei ihr... zu meiner Parterre-Wohnung gibt es aber eine Glaswand u. eine abschließbare Wohnungstür, so dass ich meine, dass meine Wohnung ja nunmal auch dort erst anfängt. Aber die 18 qm legt er mir voll zugrunde. Begründung: Du benutzt den Flur ja auch (weil ich dort 2 kleine Regale mit Schuhen stehen habe u. einen Wäscheständer. Meiner Ansicht nach benutzt seine Schwiegermutter den Vorflur ja auch, denn sie muss ja schon durch unsere gemeinsame Eingangstür gehen u. ihren Flur hochgehen. Auch mein Vermieter u. Verwandte haben zur gemeinsamen Haustür einen Haustürschlüssel Auch sind bei den 18 qm nicht die Treppe abgezogen, wo es ja die ersten Stufen unter 2 m ist.
Ist das, was mein Vermieter da macht, richtig u. darf er das so. Bisher hatten wir ein gutes Verhältnis u. ich möchte eigentlich damit auch nicht zum Anwalt oder ähnliches, aber so ganz einsehen, dass ich 18 qm (ca. 45 €) bezahle, tue ich nicht... Ist für mich eine Menge Geld.
Zudem steht in meinem Mietvertrag "Gartenpflege" gehört dazu auch der Vorgarten u. der ganze Hof, den mein Vermieter täglich befährt?
Würde mich über Hilfe sehr freuen, denn sonst müsste ich mir aufgrund der Kosten wirklich bald eine andere Wohnung suchen u. eigentlich möchte ich das nicht....
DANKE für jede HILFE u. jeden Rat!!!
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Stichwörter: vorflur + eingangsbereich + mietkosten + volle

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