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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
HHallo!!
ich brächte mal eure Hilfe bzw. euren Rat
Ich wohne zeit April/ 2005 mit meine Familie (Baby geb. am Juni/2005) mit dem Vermieter zusammen in einem 2 Parteienhaus. Der Vermieter (Maurer) betreib, ohne vorherige schriftliche Ankündigung und teilweise ohne Einhaltung der Ruhezeiten, seit unserem Einzug bauliche Veränderungen im Haus. Komplett Ausbau des Dachgeschoßes, Anhebung des Dachgiebels wurde bisher vorgenommen. Das Dach wurde vor 1-2 Wochen neu gedeckt. Dafür hat er einen Baugerüst ums Haus herum aufbauen lassen, dies möchte er aus Kostengründen noch mehrer Monate stehen zu lassen, da er beabsichtigt irgendwann im Frühjahr 2006 die Außenfassade neu zu sanieren ( 2x Ein- und Abbau = 2x Kosten). Das ganze ist für uns natürlich mit sehr viel Lärm, Staub verbunden. Wir mussten wegen des Baugerüstes unsere Beitragsrate für die Hausratsversicherung erhöhen und können auch nicht mehr die Fenster richtig aufmachen. **Der Vermieter ist an eine Mietminderung nicht interessiert.
Nun meine Frage: müssen wir diese Situation noch länger dulden? Gibt es eine gesetzlich festgelegte Zumutbarkeitsdauer für solche Bauarbeiten? Ist eine Mietminderung rechtlich möglich, wenn ja wie viel Prozent? Kann der Mieter das Mietverhältnis unter diesen Umständen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist v. 3 Monaten kündigen? denn ich möchte nicht meinem Säugling diese Situation noch länger zumuten. Und was passiert mit dem Kaution? Was gibt es sonst für Möglichkeiten für uns als Mieter?
Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen!!

0 Kommentare zu „Um- und Ausbauarbeiten ohne schriftl. Ankündigung”

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